So. Die Praxisgebühr ist endlich weg. Wenn jetzt jemand noch stundenlanges Sitzen in Wartezimmern streichen würde, könnte man direkt mal wieder mit grippalen Symptomen zum Arzt gehen.
Jetzt ist nur die Frage die sich oft stellt - darf man Arbeiten trotz Krankenschein?
JA, das darf man. Wer also bei einem grippalen Infekt einen Krankenschein über eine Woche ausgestellt bekommt, sich aber nach wenigen Tagen wieder fit fühlt, kann durchaus arbeiten gehen. Wie gesagt, DARF. Aber muss / sollte nicht. Denn wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel so richtig feststellte (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97) - „[…]muss“ der Erkrankte „sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. […]“
Und die gute Nachricht - er verliert auch keineswegs den Versicherungsschutz, wie so gerne behauptet wird. Sowohl Unfall- als auch Krankenversicherung bleiben bestehen, da der Versicherungsschutz sämtliche arbeitsvertraglichen Gebiete des Beschäftigungsverhältnisses umfasst. Krankenkasse informieren - Kür, keine Pflicht. Ebenso ist es nicht notwendig, sich erst wieder beim Arzt vorzustellen und die Zustimmung des Arztes zu holen.
Achtung1: Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Chef bereits schriftlich abgesichert hat (z.B. im Arbeitsvertrag), dass bei Krankheit zu Hause geblieben werden muss. Dann heißt das auch für alle Workaholics "Arbeiten verboten". Ebenfalls eine Ausnahme sind gefährlich-ansteckenden Krankheiten. Aber ich denke, das kann jeder selber sehr gut einschätzen.
Achtung2: Wer nur auf Arbeit fährt, um dort einen Plausch mit den Kollegen zu halten, ist nicht abgesichert. Da die Unfallversicherung zwar den Arbeitsweg absichert, dies aber als privater Weg zählt.
TIPP für Arbeitgeber :
Sie unterliegen hier einer Fürsorgepflicht. Am besten lassen Sie es sich von dem Arbeitnehmer schriftlich bescheinigen, dass dieser seine gewöhnliche Arbeit auch ausführen kann. (Ein Anwalt wird Ihnen sicherlich genau sagen können, was in dem Dokument stehen sollte.) Ist der Arbeitnehmer jedoch objektiv Arbeitsunfähig, sollten Sie ihm von Arbeiten abhalten. LG Hamm (Az. 17 Sa 605/88) Was bedeutet - offensichtlich Kranke (LKW-Fahrer auf Krücken, schwanken ohne Alkohol, immer mal wieder umkippen, etc) sollten unbedingt nach Hause geschickt werden. Auch wenn diese arbeiten wollen.
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