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Selbstbestimmt leben im Alter

Wer an den eigenen Lebensabend denkt, wünscht sich neben Reisen und Ruhe bestimmt lange gesund und selbstbestimmt leben zu dürfen. Doch auch wenn es hoffentlich nur ein theoretisches Szenario bleibt, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden sollte. Während viele bereits eine Patientenverfügung für die gesundheitlichen Belange Zuhause haben, sind die Begriffe Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in der Öffentlichkeit noch nicht so bekannt.

Das Gefühl von Hilflosigkeit erleben viele Senioren im Laufe ihres Lebens leider immer wieder. Allerdings hat der Gesetzgeber jedem Menschen die Möglichkeiten gegeben seinen Willen umzusetzen, auch wenn man dies aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr eigenständig tun kann. Mit einer Patientenverfügung kann jeder egal welchen Alters ganz leicht selbst festlegen, welche Behandlung man in kritischen Gesundheitsfragen wünscht oder auch ablehnt. Ärzte sind bei der Vorlage einer gültigen Patientenverfügung sogar gesetzlich verpflichtet, diesen Willen zu respektieren und bei der Behandlung anzuwenden. Darüber hinaus kann man ebenfalls ein paar persönliche Zeilen an seine Angehörigen verfassen, um diesen eine Entscheidung im Sinne des Kranken zu erleichtern.

Bei längerer Krankheit wird es oft unumgänglich Menschen zu haben, die für die Betreuung sorgen können. Wer sich nicht selbst rechtzeitig darum kümmert, kann im Fall der Fälle einen gerichtlich bestimmten staatlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies ist nicht nur für die Angehörigen oft ein Schock, sondern auch für die Kranken selbst unbegreiflich, wenn Fremde plötzlich über das eigene Schicksal bestimmen dürfen. Denn mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist man in allen Bereichen wie z.B. den Finanzen abgesichert. Ein Vorteil dieser Präventivmaßnahmen ist zudem, dass man nicht nur festlegen kann welche Personen als Betreuer in Frage kommen, sondern auch wen man kategorisch als Betreuer ablehnt.

Vordrucke und Formulierungshilfen findet man nicht nur im Internet, sondern kann ebenfalls entsprechende Broschüren über das Bundesjustizministerium beziehen. Wer Immobilien oder Unternehmen besitzt sollte seine Wünsche notariell beglaubigen lassen in allen anderen Fällen genügt allerdings eine einfache Form mit dem Datum und der Unterschrift. Wichtig ist es die entsprechenden Vollmachten und Verfügungen an einem Ort aufzuheben, der den Angehörigen bekannt ist. Zudem ist es ratsam die Dokumente in regelmäßigen Abständen noch einmal durchzulesen, um zu überprüfen, ob sie in der aktuellen Form noch den eigenen Wünschen entsprechen. Lässt man sich bei gesundheitlichen Fragen gerne vom Sanitätshaus auch beraten, so sollte man auch bei rechtlichen Fragen im Alter immer einen kompetenten Rat suchen. 

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