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Verbesserungen für die zahnärztliche Gesundheitspflege

Mit Beginn des Monats April traten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Darunter auch Verbesserungen für die zahnärztliche Gesundheitspflege von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.

Der Zahnarzt kommt ins Haus

Gesundheitsvorsorge ist in jedem Alter wichtig. Was jedoch, wenn immobile Menschen den Weg zum Arzt nicht mehr oder nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten bewältigen können? Meist wird der Termin dann aufgeschoben. So lange, bis die Beschwerden drängend werden und damit auch ein gesundheitlicher Zustand erreicht wurde, der bedeutend massivere Maßnahmen zur Heilung erfordert. Im Hinblick auf die Zahngesundheit hat das Bundesgesundheitsministerium nun neue Rahmenbedingungen geschaffen, die zahnärztliche Behandlung für all jene ermöglicht, denen der Weg zum Zahnarzt aus eigener Kraft nicht mehr gelingt.

20 Mio. Euro für die zahnärztliche Versorgung im Haus

Geschieht die zahnärztliche Behandlung im eigenen Haus, entstehen dem Patenten keine Mehrkosten, sofern er bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist. Für die Leistungserbringung der Zahnärzte stellt der Bund zunächst 20 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen besonders bei den Zahnärzten Anreize geschaffen werden, die häusliche Leistung zu erbringen und eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Aktuell erreicht die zahnärztliche Versorgung nur rund 700.000 Patienten zu Hause. Nun sollen 1,5 Mio. Menschen auf diesem Weg in den Genuss der Behandlung kommen.

Prophylaxe statt Heilung

Je besser Vorsorge betrieben wird, desto frühzeitiger lassen sich Krankheiten diagnostizieren und behandeln. Das gilt nicht nur bei der Zahnbehandlung. So können Betroffene mit wenig Aufwand die Kraft der Muskeln erhalten, wenn sie regelmäßig trainieren. Kann das nicht mehr im Sportverein geschehen, müssen zu Hause Möglichkeiten für Übungen geschaffen werden. Wer mit Thera Bändern arbeiten will, kann dafür beispielsweise einen Türanker nutzen, der aus jeder Tür ein individuelles Trainingsgerät macht. Statt die Praxis für Physiotherapie zu besuchen, lassen sich Massagen mit Igelbällen ausführen. Wer sich intensiv mit dem Thema beschäftigt, wird viele Hilfsmittel finden, die es immobilen und behinderten Senioren ermöglichen, ein Leben außerhalb von Pflegeeinrichtungen zu verbringen.

Mein Zahnarzt will die Leistung nicht erbringen

Generell sind die Zahnärzte nicht verpflichtet, die Patienten außerhalb der Praxis zu behandeln. Wer feststellt, dass sein Zahnarzt diese neue Leistung nicht erbringen will, kann sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) wenden. Hier erfahren Betroffene, welcher Zahnarzt die Behandlung außer Haus ausübt.

Bildnachweis: © Adam Gregor - Fotolia.com

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